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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 64 SGB IX Ziff. 3. RS 2001/02, Rehabilitationssport und Funktionstraining

(1) In der gesetzlichen Krankenversicherung bilden § 43 SGB V in Verb. mit § 64 Absatz 1 Nummer 3 und 4 SGB IX die leistungsrechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf Übernahme von Kosten für ärztlich verordneten Rehabilitationssport und ärztlich verordnetes Funktionstraining.

(2) Aus der Formulierung des § 43 SGB V wird deutlich, dass die Leistungen nach § 64 SGB IX zu erbringen sind und somit keine Ermessensleistungen sondern Rechtsanspruchsleistungen gegeben sind.


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