HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
Anlage 1.3 Präambel HebVtr
1 Ziel dieser Anlage ist es, die Kostenbelastungen durch Haftpflichtprämiensteigerungen der verpflichtend abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen mit Geburtshilfe in einem unbürokratischen und verwaltungsarmen Verfahren durch den GKV-Spitzenverband auszugleichen. 2 Sie dient einer einheitlichen und gemeinsamen Umsetzung der Regelungen nach § 134a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1b SGB V.
3 Die Kostenbelastung der Haftpflichtprämiensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung soll hierzu einerseits durch einen konstanten Anteil an den Gebührenpositionen geburtshilflicher Leistungen nach der Anlage 1.1 Präambel und andererseits durch einen sich dynamisch an die tatsächliche Kostensteigerung zur Entrichtung der Haftpflichtprämie anpassenden Ausgleichsbetrag kompensiert werden. 4 Dadurch sollen sowohl die wirtschaftlichen Interessen der geburtshilflich tätigen Hebammen berücksichtigt als auch eine Einzelfallgerechtigkeit für jede geburtshilflich tätige Hebamme gewährleistet werden.
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