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HwO – Handwerksordnung

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
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HwO – Handwerksordnung



§ 42p HwO

Behinderte Menschen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.


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