Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung - DiGAV)
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung - DiGAV)
§ 11b DiGAV, Studien zum Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit
Für den Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit gelten die Regelungen der §§ 9 bis § 11 und § 13 bis § 15 entsprechend.
§ 11b eingefügt durch V vom 27. 1. 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 22) (1. 2. 2026).
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