| 1. | festzustellen, dass zwischen den Parteien seit dem 1. Juli 2009 ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB besteht; |
| 2. | die Beklagte zu verurteilen, an ihn seit dem 1. Januar 2019 monatlich 7.650,00 Euro brutto, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für Januar 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für Februar 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. März 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für März 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für April 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für Mai 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juni 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für Juni 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für Juli 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. August 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für August 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. September 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für September 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für Oktober 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. November 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für November 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2019, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.289,71 Euro für Dezember 2019 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Januar 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für Januar 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für Februar 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. März 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für März 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2,385,55 Euro für April 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für Mai 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juni 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für Juni 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für Juli 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. August 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für August 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. September 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für September 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für Oktober 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. November 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für November 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2020, |
| | abzüglich bereits gezahlter 2.385,55 Euro für Dezember 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Januar 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für Januar 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für Februar 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. März 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für März 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für April 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für Mai 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juni 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für Juni 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für Juli 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. August 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für August 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. September 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für September 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für Oktober 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. November 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für November 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2021, |
| | abzüglich bereits gezahlter 1.763,50 Euro für Dezember 2021 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Januar 2022 zu zahlen. |