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AMG – Arzneimittelgesetz

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
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AMG – Arzneimittelgesetz



§ 147 AMG, Übergangsvorschrift aus Anlass des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen nach § 63f und Untersuchungen nach § 67 Absatz 6, die vor dem 13. 8. 2013 begonnen wurden, finden § 63f Absatz 4 und § 67 Absatz 6 bis zum 31. 12. 2013 in der bis zum 12. 8. 2013 geltenden Fassung Anwendung.


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