Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Zukunftssicherungsleistungen
Zukunftssicherungsleistungen
Normen
Kurzinfo
Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleisteten Aufwendungen des Arbeitgebers zur Absicherung seiner Arbeitnehmer (z.B. Beitragsanteile zur Sozialversicherung) sind steuer- und beitragsfrei.
Information
Leistungen des Arbeitgebers, die zur Absicherung des Arbeitnehmers für den Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, des Unfalls, der Erwerbsunfähigkeit, des Alters oder des Todes gezahlt werden, sind steuer- und beitragsfrei, soweit der Arbeitgeber diese Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erbringt, z.B. die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Den Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers aufgrund gesetzlicher Verpflichtung werden die Zuschüsse des Arbeitgebers gleichgestellt, die zu den Beiträgen des Arbeitnehmers für eine Lebensversicherung geleistet werden. Allerdings wird dabei vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der diversen Befreiungsmöglichkeiten auf eigenen Antrag befreit worden ist.
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG hat gleichzeitig die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung zur Folge.