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BAG, 02.12.1961 - 5 AZR 64/61 - Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage; Mangelnde Vertretung; Einhaltung der Frist
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.12.1961, Az.: 5 AZR 64/61
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage; Mangelnde Vertretung; Einhaltung der Frist
Fundstelle:
AP Nr. 1 zu § 589 ZPO
BAG, 02.12.1961 - 5 AZR 64/61
Amtlicher Leitsatz:
Für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung braucht der Kläger nach ZPO § 589 Abs. 2 nur die Einhaltung der Frist des ZPO § 586 Abs. 1 und 3 glaubhaft zu machen. Er braucht jedoch nicht glaubhaft zu machen, daß er in dem früheren Rechtsstreit mangelhaft vertreten war.