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BAG, 23.11.1962 - 1 AZR 304/61 - Betriebsaufseher; Arbeiteraufseher; Betriebsangehöriger; Kraftfahrer; Arbeitsunfall; Haftung; Schadenersatzansprüche
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.11.1962, Az.: 1 AZR 304/61
Betriebsaufseher; Arbeiteraufseher; Betriebsangehöriger; Kraftfahrer; Arbeitsunfall; Haftung; Schadenersatzansprüche
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 24.03.1961 - 4 Sa 418/60
Fundstellen:
BAGE 13, 326 - 333
BB 1963, 140
DB 1963, 173 (amtl. Leitsatz)
MDR 1963, 253-254 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1963, 778-780 (Volltext mit amtl. LS) "Haftung eines Arbeitnehmers für fahrlässig verursachten Arbeitsunfall"
NJW 1963, 1221 (amtl. Leitsatz mit Anm.) "Haftung eines Arbeitnehmers für fahrlässig verursachten Arbeitsunfall"
VersR 1963, 272 (red. Leitsatz)
BAG, 23.11.1962 - 1 AZR 304/61
Amtlicher Leitsatz:
1. Als Betriebs- oder Arbeiteraufseher i.S. des RVO § 899 Abs. 1 kann nur ein Betriebsangehöriger angesehen werden, dem entweder die Überwachung anderer Betriebsangehöriger oder wenigstens eines Teiles des Betriebs obliegt. Er muß aus dem Kreis der übrigen Betriebsangehörigen dadurch herausgehoben sein, daß er für das ordnungsmäßige Zusammenarbeiten mehrerer Betriebsangehöriger oder für das reibungslose Ineinandergreifen von Betriebseinrichtungen zu sorgen hat und dafür verantwortlich ist. Das ist bei einem Kraftfahrer, der keinen weiteren Aufgabenbereich hat, nicht der Fall. (Anschluß an BGH 23.11.1955 VI ZR 193/54 = BGHZ 19, 114 (117) [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]; BGH 16.12.1958 VI ZR 251/57 = LM § 537 RVO Nr. 4 ).
2. Ein Arbeitnehmer, der fahrlässig den Arbeitsunfall eines mit ihm zusammenarbeitenden Arbeitnehmers, mag dieser auch im Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber stehen, verursacht hat, haftet dem Geschädigten nicht, wenn und soweit ihm eine Belastung mit solchen Schadenersatzansprüchen nicht zugemutet werden kann, weil seine Schuld im Hinblick auf die besondere Gefahr der ihm übertragenen Arbeit nach den Umständen des Falles nicht schwer ist. (Fortentwicklung von BAG 25.09.1957 GS 4/56 (GS 5/56) = BAGE 5, 1)