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BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 495/62 - Arbeiteraufseher; Handwerksbetrieb; Gesellen; Lehrling
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.08.1963, Az.: 1 AZR 495/62
Arbeiteraufseher; Handwerksbetrieb; Gesellen; Lehrling
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Nürnberg 29.08.1962 - 5 Sa 109/62 N
Fundstellen:
BB 1963, 1260
DB 1963, 1155-1156 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1963, 1507-1508 (Volltext mit amtl. LS)
VersR 1963, 1218 (red. Leitsatz)
BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 495/62
Amtlicher Leitsatz:
Arbeiteraufseher im Sinne des RVO § 899 kann auch der in einem Handwerksbetrieb beschäftigte Geselle im Verhältnis zu einem einzelnen Lehrling sein, wenn dem Gesellen eine größere Arbeit zur selbständigen Erledigung übertragen und ihm der Lehrling zur Hilfeleistung bei dieser Arbeit zugeteilt ist.