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BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 424/64 - Landesrecht; Dienstrecht; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Erhöhung der Versorgungsbezüge; Versorgungsansprüche; Einheimische
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.04.1966, Az.: 2 AZR 424/64
Landesrecht; Dienstrecht; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Erhöhung der Versorgungsbezüge; Versorgungsansprüche; Einheimische
Fundstelle:
AP Nr. 24 zu § 63 RegelungsG
BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 424/64
Amtlicher Leitsatz:
1. Als Landesrecht im Sinne des G131 § 63 gilt auch das Dienstrecht bundesunmittelbarer Körperschaften des öffentlichen Rechts.
2. Die Erhöhung der Versorgungsbezüge durch Gesetze von 20.08.1952 (BGBl 1, 1952 S. 582) und von 27.03.1953 (BGBl 1, 1953 S. 81), durch BBesG § 48 sowie durch die Gesetze über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen von 08.06.1960 (BGBl 1 1960 S. 324) und von 23.12.1960 (BGBl 1 1960 S. 1079) betrifft auch die Versorgungsansprüche der unter Kapitel II Regelungsgesetz fallenden sogenannten Einheimischen, soweit sich diese Versorgungsansprüche gegen den Bund oder ein bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts richten.