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BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68 - Berufungsverfahren; Ausschluß eines Richters; Ausübung des Richteramtes; Mitwirkung an Versäumnisurteil
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.02.1968, Az.: 5 AR 43/68
Berufungsverfahren; Ausschluß eines Richters; Ausübung des Richteramtes; Mitwirkung an Versäumnisurteil
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Mainz - 2 Sa 96/67
Fundstelle:
NJW 1968, 814-815 (Volltext mit amtl. LS) "hier: bei Mitwirkung im Versäumnisverfahren"
BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68
Amtlicher Leitsatz:
Ein Richter ist im Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung nach ZPO § 343 auch dann kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen (ZPO § 41 Nr. 6), wenn er zwar nicht an der angefochtenen Entscheidung, wohl aber an dem Versäumnisurteil gegen den nicht erschienenen Beklagten (ZPO § 331) mitgewirkt hat.