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BAG, 20.07.1970 - 3 AZR 417/69 - Ausländischer Gerichtsstand; Arbeitsrechtliche Streitigkeiten; Einzelfall; Schutz des Arbeitnehmers; Deutsche Gerichte
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.07.1970, Az.: 3 AZR 417/69
Ausländischer Gerichtsstand; Arbeitsrechtliche Streitigkeiten; Einzelfall; Schutz des Arbeitnehmers; Deutsche Gerichte
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 19.08.1969 - 3 Sa 241/69
Fundstellen:
BAGE 22, 410 - 418
DB 1970, 2176-2177 (Volltext mit amtl. LS)
IPRspr 1970, 109
MDR 1970, 1043-1044 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1970, 2180-2181 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 20.07.1970 - 3 AZR 417/69
Amtlicher Leitsatz:
Ein ausländischer Gerichtsstand kann in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten dann vereinbart werden, wenn es nicht im Einzelfall zum Schutz des Arbeitnehmers geboten ist, daß der Rechtsstreit vor den deutschen Gerichten geführt wird.