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BAG, 24.11.1970 - 1 AZR 238/70 - Streitgegenstände; Gleichartige Ansprüche; Hineinziehung eines Dritten; Klageabweisung; Zurückverweisung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.11.1970, Az.: 1 AZR 238/70
Streitgegenstände; Gleichartige Ansprüche; Hineinziehung eines Dritten; Klageabweisung; Zurückverweisung
Fundstellen:
BAGE 23, 77 - 82
MDR 1971, 427 (amtl. Leitsatz)
NJW 1971, 723-724 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 24.11.1970 - 1 AZR 238/70
Amtlicher Leitsatz:
Wenn die Streitgegenstände nicht identisch sind und auch keine gleichartigen und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grunde beruhenden Ansprüche in Rede stehen, ist die Hineinziehung eines Dritten als Beklagten in einen vor dem Berufungsgericht schwebenden Rechtsstreit nicht zulässig. In einem solchen Fall muß insoweit Klageabweisung erfolgen; eine Zurückverweisung kommt nicht in Betracht.