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BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72 - Rechtsmittelzulassung; Verkündung; Berichtigungsbeschluß; Bindungswirkung des Rechtsmittelzulassungsbeschlusses
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.05.1973, Az.: 4 AZR 364/72
Rechtsmittelzulassung; Verkündung; Berichtigungsbeschluß; Bindungswirkung des Rechtsmittelzulassungsbeschlusses
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 27.04.1972 - 5 Sa 45/72
Rechtsgrundlagen:
§ 69 Abs. 3 ArbGG
§ 70 ArbGG
§ 319 ZPO
Fundstelle:
AP Nr 17 zu § 319 ZPO
BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72
Amtlicher Leitsatz:
1. Eine beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung kann im Wege des Berichtigungsbeschlusses grundsätzlich nicht nachgeholt werden.
2. Ein Beschluß, der nach Verkündung des Berufungsurteils die Revision hiergegen zuläßt, ohne daß eine offenbare Unrichtigkeit aus dem Berufungsurteil selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung erkennbar ist, bindet das Revisionsgericht trotz der Vorschrift des § 70 ArbGG nicht.