Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79 - Sicherungsfall; Kürzung; Einstellung; Versorgungsleistung; Wirtschaftliche Notlage; Konkurs; Konkursverfahren; Insolvenz; Insolvenzsicherung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.09.1980, Az.: 3 AZR 544/79
Sicherungsfall; Kürzung; Einstellung; Versorgungsleistung; Wirtschaftliche Notlage; Konkurs; Konkursverfahren; Insolvenz; Insolvenzsicherung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 22.02.1979 - 11 Sa 68/78
Fundstellen:
BAGE 34, 146 - 158
DB 1981, 645-648 (Volltext mit amtl. LS)
VersR 1981, 965
BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79
Amtlicher Leitsatz:
1. Der in § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BetrAVG beschriebene Sicherungsfall (Kürzung oder Einstellung der Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers) ist nur unter den Voraussetzungen gegeben, unter denen schon nach der Rechtsprechung des BAG die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen zulässig war.
2. Hat der versorgungspflichtige Arbeitgeber die Betriebstätigkeit im Geltungsbereich des BetrAVG vollständig beendet und ist kein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt worden, so ist die weitere Voraussetzung des § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 BetrAVG, daß ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt, dann als erfüllt anzusehen, wenn die Versorgungsleistungen unter Hinweis auf die Vermögenslosigkeit eingestellt sind und der Träger der Insolvenzsicherung von den gesamten Umständen unterrichtet wird.