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BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68 - Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht; Versicherung eines Aufsichtsratsmitglieds; Ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung; Unfallversicherungsschutz; Arbeitsweg
Bundessozialgericht
Urt. v. 25.08.1970, Az.: 2 RU 51/68
Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht; Versicherung eines Aufsichtsratsmitglieds; Ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung; Unfallversicherungsschutz; Arbeitsweg
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BSGE 31, 275 - 279
SozR Nr 1 zu § 544 RVO
BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68
Amtlicher Leitsatz:
1. Das Mitglied des Aufsichtsrats einer eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, das diese Aufgaben nach der Satzung nur ehrenamtlich wahrnehmen kann, ist insoweit nicht nach RVO § 537 Nr. 10 iVm Nr. 1 aF (= RVO § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1) versichert.
2. Der Versicherungsschutz nach RVO§ 540 Abs. 1 Nr. 1 aF (= RVO § 544 Nr. 1) erstreckt sich nicht auf Unfälle auf den Wegen nach und von der Betriebsstätte.