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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01 - Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.06.2002, Az.: 9 AZR 106/01
Baugewerbe-Urlaubskasse: Auch ausländische Arbeitgeber müssen zahlen
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben die „Urlaubs- und Lohnausgleichskasse“ errichtet, um die Auszahlung der Urlaubsvergütung für die tariflichen 30 Urlaubstage zu sichern. Das BAG musste klären, ob auch Arbeitgeber, die Arbeiter aus dem (osteuropäischen) Ausland entsenden, in den Topf einzahlen müssen. Das AEntG gilt auch in diesem Punkt. Anders lautende „Werkvertragsabkommen“ sind ungültig.
Quelle: Wolfgang Büser
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe
Fundstellen:
ARST 2002, 214 (Pressemitteilung)
AuR 2002, 306
AUR 2002, 306
FA 2002, 287-288 (Pressemitteilung)
IPRspr 2002, 58
NWB 2002, 2581
BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01
Gründe
1
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 25.06.2002, 9 AZR 405/00.
Parallelverfahren:
BAG - 25.06.2002 - AZ: 9 AZR 405/00