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Rundschreiben

2020 - Rundschreiben Nr. 3

Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs [RS 2020/03]
Sozialversicherungsrecht
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2020 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 8.2. RS 2020/03, Beginn der obligatorischen Anschlussversicherung

Die obligatorische Anschlussversicherung schließt sich immer nahtlos an die vorangegangene Versicherungspflicht oder Familienversicherung an. Hierbei handelt es sich zwingend um die Weiterführung der Mitgliedschaft bei derselben Krankenkasse.


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