Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Rentenberatung
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Normen
Kurzinfo
Kostenlose Auskunft und Beratung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen in erster Linie die Rentenversicherungsträger und deren örtliche Beratungsstellen. Als Vertrauensleute der Versicherten stehen auch die Versichertenältesten der Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund/die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die Knappschaftsältesten und Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Verfügung. Die Anschriften der Versichertenältesten sowie der nächstgelegenen Beratungsstelle können bei der Krankenkasse oder der Stadt- und Gemeindeverwaltung (Versicherungsamt) erfragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung betreibt ein umfassendes Netz von Auskunfts- und Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet. Dort und bei speziellen Informationsveranstaltungen vor Ort führen die umfassend geschulten Rentenexperten persönliche und telefonische Beratungsgespräche durch.
Eine kostenpflichtige Beratung kann durch die zugelassenen Rentenberater erfolgen. Dies sind Rechtsbeistände, die als private Personen i.d.R. für alle Zweige der Sozialversicherung eine Beratungserlaubnis besitzen. Diese kann jedoch auch auf einzelne Fachgebiete beschränkt werden. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der Zuverlässigkeit sowie der persönlichen Eignung und der Sachkunde.
Siehe auch
Auskunfts- und BeratungsstellenBeratungDeutsche RentenversicherungRentenauskunft