Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Berufskrankheit
Berufskrankheit
Normen
Kurzinfo
Ebenso wie ein Arbeitsunfall wird eine Berufskrankheit entschädigt. Berufskrankheiten sind gem. § 9 SGB VII Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden. Ursache dafür können verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen sein. Insbesondere kommen bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub in Betracht. In der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sind die Krankheiten bezeichnet, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Neue Berufskrankheiten werden auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom Bundesrat per Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Damit trägt die Bundesregierung den neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung.
Siehe auch
BerufsgenossenschaftUnfallversicherung - Versicherungsrecht