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BAG, 03.06.1954 - 1 AZB 11/54 - Berufungsschrift; Mindestanforderungen; Formmangel; Ergänzung durch Berufungsbegründungsschrift; Eingang während Berufungsfrist
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 03.06.1954, Az.: 1 AZB 11/54
Berufungsschrift; Mindestanforderungen; Formmangel; Ergänzung durch Berufungsbegründungsschrift; Eingang während Berufungsfrist
Rechtsgrundlage:
Fundstelle:
AP Nr. 1 zu § 518 ZPO
BAG, 03.06.1954 - 1 AZB 11/54
Amtlicher Leitsatz:
1. Ist aus der Berufungsschrift nicht zu ersehen, für welche Partei gegen welches Urteil welchen Gerichts Berufung eingelegt werden soll, so ist die Berufung wegen Formmangels als unzulässig zu verwerfen.
2. Die mangelhafte Berufungsschrift kann jedenfalls dann nicht aus der Berufungsbegründungsschrift ergänzt werden, wenn letztere nicht innerhalb der Berufungsfrist beim LArbG eingegangen ist.