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BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 154/54 - Pflicht des Arbeitgebers; Betriebsrat; Anhörung vor Kündigung; Verwirken der Berufung; Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.09.1954, Az.: 1 AZR 154/54
Pflicht des Arbeitgebers; Betriebsrat; Anhörung vor Kündigung; Verwirken der Berufung; Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Fundstellen:
BAGE 1, 80 - 82
AP Nr. 2 zu § 66 BetrVG
MDR 1954, 713-714 (Volltext)
NJW 1954, 1863 (amtl. Leitsatz)
BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 154/54
Amtlicher Leitsatz:
Der Arbeitgeber, der seiner Pflicht, den Betriebsrat vor der Kündigung anzuhören (BetrVerfG 1952 § 66 Abs. 1), rechtswidrig, vorsätzlich und schuldhaft zuwiderhandelt, verwirkt die Berufung auf Gründe, die die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach KSchG § 13 Abs. 2 oder 3 rechtfertigen.