Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 9/54 - Beschwerdeinstanz; Mündliche Anhörung der Beteiligten; Aufhebung des Beschwerdebeschlusses; Aufhebung des Verfahrens; Verbot der Zurückverweisung
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.03.1955, Az.: 1 ABR 9/54
Beschwerdeinstanz; Mündliche Anhörung der Beteiligten; Aufhebung des Beschwerdebeschlusses; Aufhebung des Verfahrens; Verbot der Zurückverweisung
Fundstellen:
BAGE 1, 341 - 348
AP Nr. 2 zu § 96 ArbGG 1953
NJW 1955, 1047-1048 (Volltext mit amtl. LS) "Zurückverweisung durch das BAG"
BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 9/54
Amtlicher Leitsatz:
1. Auch in der Beschwerdeinstanz ist die mündliche Anhörung der Beteiligten vor der Kammer der Grundsatz, von dem nur abgesehen werden kann, wenn die Kammer auf Anregung der Beteiligten es gestattet.
2. Ein Verstoß hiergegen führt zur Aufhebung des Beschwerdebeschlusses und des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht.
3. Dadurch wird die Beschwerdeinstanz unmittelbar wieder eröffnet. Das Verbot der Zurückverweisung steht insoweit nicht entgegen.