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BAG, 24.05.1957 - 3 AZR 359/54 - Wert einer Feststellungsklage; Wiederkehrende Leistungen; Höhe des einfachen Jahresbetrages; Abhängigkeit von Gegenleistungen
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.05.1957, Az.: 3 AZR 359/54
Wert einer Feststellungsklage; Wiederkehrende Leistungen; Höhe des einfachen Jahresbetrages; Abhängigkeit von Gegenleistungen
Fundstelle:
AP Nr. 1 zu § 3 ZPO
BAG, 24.05.1957 - 3 AZR 359/54
Amtlicher Leitsatz:
Der Wert einer Feststellungsklage, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat, ist regelmäßig in Höhe des einfachen Jahresbetrages anzusetzen, wenn die Leistungen von Gegenleistungen abhängig sind.