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BAG, 27.09.1957 - 1 AZR 53/56 - Parteivorbringens; Erstmaliges Vorbringen; Zweite Instanz; Bezugnahme auf Schriftsätze; Angriffsmittel; Verteidigungsmittel; Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Ordnungsmäßige Urteilsbegründung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.09.1957, Az.: 1 AZR 53/56
Parteivorbringens; Erstmaliges Vorbringen; Zweite Instanz; Bezugnahme auf Schriftsätze; Angriffsmittel; Verteidigungsmittel; Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Ordnungsmäßige Urteilsbegründung
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 313 ZPO
PraktArbR AGG §§ 64
BAG, 27.09.1957 - 1 AZR 53/56
Amtlicher Leitsatz:
1. Bestätigung BAG 03.05.1957 1 AZR 563/55 = BAGE 4, 81.
2. Auch hinsichtlich eines Parteivorbringens, das in 2. Instanz erstmalig geltend gemacht wird, darf es nicht bei der bloßen Bezugnahme auf die Schriftsätze bewenden. Vielmehr müssen die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zunächst in zusammenhängender Darstellung ihrem Wesen nach hervorgehoben werden, bevor zur Abkürzung dieser Darstellung auf die zweitinstanzlichen Schriftsätze Bezug genommen werden darf.
3. Wird das Vorbringen des Berufungsklägers, das nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist geltend gemacht wird, nicht zugelassen, so bedarf diese Nichtzulassung, falls sie nicht durch einen besonderen Beschluß erfolgt, des Ausspruchs in den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils und der Begründung.
4. Es ist keine ordnungsmäßige Urteilsbegründung, wenn sich die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils in einer fast wörtlichen Wiederholung der Ausführungen des ArbG und des Vorbringens der einen Prozeßpartei erschöpfen, eigene Rechtsgedanken des Berufungsgerichts fehlen und dabei das Vorbringen der anderen Prozeßpartei nicht berücksichtigt wird. Auch mit diesem muß sich das Gericht beschäftigen und darf es nicht völlig übergehen. Ob in solchen Fällen ein Verstoß gegen ZPO § 551 Nr. 7 vorliegt, bleibt dahingestellt.