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BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 349/55 - Ostzonaler Konfiskationsmaßnahmen; Leitender Angestellter; Betriebsgeheimnisse; Verbringung in BRD; Nachvertragliche Treuepflicht; Herausgabe der Berichte
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.02.1958, Az.: 2 AZR 349/55
Ostzonaler Konfiskationsmaßnahmen; Leitender Angestellter; Betriebsgeheimnisse; Verbringung in BRD; Nachvertragliche Treuepflicht; Herausgabe der Berichte
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 30.04.1955 - II Sa 243/54
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht
DB 1958, 603-604 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 349/55
Amtlicher Leitsatz:
Hat anläßlich ostzonaler Konfiskationsmaßnahmen ein leitender Angestellter Betriebsgeheimnisse seines früheren Arbeitgebers in Berichten zusammengefasst und diese in die Bundesrepublik verbracht, so kann aus dem Gesichtspunkt der nachvertraglichen Treuepflicht der Angestellte verpflichtet sein, die Berichte an seine frühere Arbeitgeberin herauszugeben. Diese ihrerseits kann aus dem gleichen Gesichtspunkt verpflichtet sein, den Angestellten dafür angemessen zu entlohnen, daß er ihr mit der Herausgabe der Berichte Betriebsgeheimnisse erhält, die ihr sonst verloren gegangen wären.