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BAG, 28.10.1958 - 2 AZR 499/56 - Klage auf Ruhegeld; Enteignung in der CSR; Deutsche Zweigniederlassung; Tschechoslowakische Aktiengesellschaft; Deutsche Gerichtsbarkeit; Geschäftsführer der Zweigniederlassung; Zustellung der Klage
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.10.1958, Az.: 2 AZR 499/56
Klage auf Ruhegeld; Enteignung in der CSR; Deutsche Zweigniederlassung; Tschechoslowakische Aktiengesellschaft; Deutsche Gerichtsbarkeit; Geschäftsführer der Zweigniederlassung; Zustellung der Klage
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 30.04.1956 - V Sa 5/56
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
AP Nr. 2 Internat Privatrecht, Arbeitsrecht
PraktArbR Ruhegeld I Nr. 115
BAG, 28.10.1958 - 2 AZR 499/56
Amtlicher Leitsatz:
Für die Klage eines in der CSR enteigneten Deutschen auf Ruhegeld gegen die deutsche Zweigniederlassung einer zwangsverstaatlichten tschechoslowakischen Aktiengesellschaft ist die deutsche Gerichtsbarkeit nach AHKG 63 (Amtsbl AHK 1951, 1107) nicht ausgeschlossen. Dem Geschäftsführer der Zweigniederlassung kann nach ZPO § 173 die Klage zugestellt werden.