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BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 148/58 - Tarifvertrag; Neuregelung der Kinderzuschläge; Angestellte; Öffentlicher Dienst von Berlin; Mutter eines unehelichen Kindes
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.11.1958, Az.: 1 AZR 148/58
Tarifvertrag; Neuregelung der Kinderzuschläge; Angestellte; Öffentlicher Dienst von Berlin; Mutter eines unehelichen Kindes
Fundstellen:
AP Nr. 35 zu Art 3 GG
FamRZ 1959, 211
BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 148/58
Amtlicher Leitsatz:
Nach dem Tarifvertrag über die Neuregelung der Kinderzuschläge für Angestellte vom 21.12.1955 i.V.m. dem BesG BE vom 02.12.1952 hat die im öffentlichen Dienst von Berlin stehende Mutter eines unehelichen Kindes Anspruch auf Kinderzuschlag.