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BAG, 15.01.1960 - 1 ABR 8/59 - Zweite Instanz; Aufhebung der Entscheidung; Zurückverweisung der Sache; Vorinstanz; Berichtigungsantrag
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 15.01.1960, Az.: 1 ABR 8/59
Zweite Instanz; Aufhebung der Entscheidung; Zurückverweisung der Sache; Vorinstanz; Berichtigungsantrag
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 15.06.1959 - 2 BVTa 4/57
Fundstelle:
AP Nr. 4 zu § 96 ArbGG 1953
BAG, 15.01.1960 - 1 ABR 8/59
Amtlicher Leitsatz:
Ist eine Aufhebung der Entscheidung 2. Instanz, verbunden mit einer Zurückverweisung der Sache in die Vorinstanz, aus dem Grunde erfolgt, weil die Entscheidung 2. Instanz so spät abgesetzt worden ist, daß ein erfolgversprechender Berichtigungsantrag nicht mehr gestellt werden konnte so ist dadurch die 2. Instanz in vollem Umfang wieder eröffnet worden.