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BAG, 22.03.1960 - 3 AZR 569/57 - Anspruch auf Versorgung; Beamtenrechtliche Grundsätze; Aufgelöste städtische Ruhelohnkasse
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.03.1960, Az.: 3 AZR 569/57
Anspruch auf Versorgung; Beamtenrechtliche Grundsätze; Aufgelöste städtische Ruhelohnkasse
Rechtsgrundlage:
§ 52 G131
Fundstellen:
AP Nr. 30 zu § 52 RegelungsG
RiA 1960, 233
BAG, 22.03.1960 - 3 AZR 569/57
Amtlicher Leitsatz:
Ein Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen i.S. von G131 § 52 ist dann anzunehmen, wenn in einer städtischen Reichs und der Länder übergetretenen Arbeitnehmern alle Rechte und Ansprüche gegen eine aufgelöste städtische Ruhelohnkasse gewährleistet worden und wenn die Ansprüche gegen die aufgelöste Ruhelohnkasse nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gestaltet waren.