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BAG, 29.10.1960 - 5 AZR 581/59 - Unzulässige Berufung; Abhilfe gegen eine Beschwer; Erstinstanzliches Urteil
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.10.1960, Az.: 5 AZR 581/59
Unzulässige Berufung; Abhilfe gegen eine Beschwer; Erstinstanzliches Urteil
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 11.09.1959 - 4 Sa 205/59
Rechtsgrundlage:
Fundstelle:
DB 1961, 920 (Kurzinformation)
BAG, 29.10.1960 - 5 AZR 581/59
Amtlicher Leitsatz:
Eine Berufung ist unzulässig, wenn mit ihr keine Abhilfe gegen eine Beschwer aus dem erstinstanzlichen Urteil gesucht wird.