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BAG, 02.12.1961 - 1 AZR 296/60 - Revision; Ablauf der Revisionsfrist; Armenrechtsverfahren; Revisionsinstanz; Wiedereinsetzungsantrag
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.12.1961, Az.: 1 AZR 296/60
Revision; Ablauf der Revisionsfrist; Armenrechtsverfahren; Revisionsinstanz; Wiedereinsetzungsantrag
Fundstellen:
BAGE 12, 89 - 91
MDR 1962, 165-166 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1962, 462-463 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 02.12.1961 - 1 AZR 296/60
Amtlicher Leitsatz:
Wird Revision nach Ablauf der Revisionsfrist eingelegt, nachdem ein Armenrechtsverfahren für die Revisionsinstanz vorausgegangen war, so bedarf es eines rechtzeitig gestellten Wiedereinsetzungsantrages, der den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.