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BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61 - Neue tarifvertragliche Ordnung; Geltungsbereich; Verdrängung der bisherigen Regelung; Kollektivregelung; Rechtsposition der Unkündbarkeit; Ausschluß der ordentlichen Kündigung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.02.1962, Az.: 1 AZR 164/61
Neue tarifvertragliche Ordnung; Geltungsbereich; Verdrängung der bisherigen Regelung; Kollektivregelung; Rechtsposition der Unkündbarkeit; Ausschluß der ordentlichen Kündigung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamburg 15.02.1961 - 1 Sa 15/60
Fundstellen:
BB 1962, 447
DB 1962, 542-543 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
Amtlicher Leitsatz:
1. Eine neue tarifvertragliche Ordnung verdrängt in ihrem Geltungsbereich die bisherige tarifvertragliche oder tarifordnungsmäßige Regelung, auch wenn sie für die Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthält.
2. Jedoch kann die auf Grund bisheriger Kollektivregelung vom Arbeitnehmer bereits fest erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit (Ausschluß der ordentlichen Kündigung) durch eine spätere tarifvertraglich Regelung nicht entzogen werden.