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BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 412/61 - Dienstbezüge; Versorgungsbezüge; Selbständige Errechnung; Selbständige Leistungen; Besoldungsgruppe; Dienstalter; Ortsklassen; Nettobezüge; Errechnen von Bruttobezügen
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1962, Az.: 4 AZR 412/61
Dienstbezüge; Versorgungsbezüge; Selbständige Errechnung; Selbständige Leistungen; Besoldungsgruppe; Dienstalter; Ortsklassen; Nettobezüge; Errechnen von Bruttobezügen
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Kiel 20.07.1961 - 1 Sa 99/61
Fundstellen:
AP Nr. 94 zu § 3 TOA
JVBl 1963, 155
BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 412/61
Amtlicher Leitsatz:
1. Vom Angestellten, der "selbständig" Dienst- oder Versorgungsbezüge usw. i.S. der 6. Fallgruppe der TO A Vergütungsgruppe 6b zu errechnen hat, werden keine "selbständigen Leistungen" i.S. der 1. Fallgruppe aaO. verlangt. Der Angestellte wird schon dann "selbständig" tätig, wenn er in der Regel die Errechnung ohne Anweisung und Anleitung durchführt.
2. Dienst- oder Versorgungsbezüge usw. werden auf Grund der angegebenen Merkmale "errechnet", wenn dem Angestellten für diese Aufgabe nur die den Empfänger der Bezüge betreffenden allgemeinen Daten, wie etwa Besoldungsgruppe, Dienstalter, Ortsklassen usw zur Verfügung stehen. Sie werden "berechnet", soweit der Angestellte anhand der bereits vorliegenden Bruttobezüge nur noch die Nettobezüge festzustellen hat.
3. Ein Errechnen von Bruttobezügen ist auch dann gegeben, wenn der Angestellte die bereits vorliegenden Bruttobezüge daraufhin nachzuprüfen hat, ob die für die Errechnung maßgebenden Merkmale richtig eingesetzt, ob Änderungen eingetreten und berücksichtigt worden sind.