Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 01.03.1963 - 1 AZR 356/61 - Prozeßfähigkeit einer Prozeßpartei; Beweislast; Unterstellung der Prozeßfähigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.03.1963, Az.: 1 AZR 356/61
Prozeßfähigkeit einer Prozeßpartei; Beweislast; Unterstellung der Prozeßfähigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamburg 29.07.1961 - 1 Sa 70/60
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 56 ZPO
FamRZ 1963, 292
BAG, 01.03.1963 - 1 AZR 356/61
Amtlicher Leitsatz:
Hat das Gericht begründete Bedenken gegen die Prozeßfähigkeit einer Prozeßpartei, so ist es Sache dieser Partei, die Bedenken auszuräumen. Gelingt ihr das nicht oder weigert sie sich, einen Beweis für ihre Prozeßfähigkeit zu erbringen, so muß das Gericht davon ausgehen, daß eine Prozeßfähigkeit dieser Partei nicht unterstellt werden kann (Bestätigung von BAG 06.05.1958 2 AZR 551/57 = BAGE 6, 76 = AP Nr 1 zu § 56 ZPO). ergehen.