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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 06.12.1963 - 1 ABR 9/63 - Mitbestimmungsrecht; Werkskantine
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 06.12.1963, Az.: 1 ABR 9/63
Mitbestimmungsrecht; Werkskantine
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 27.05.1963 - 1 TaBV 2/63
Fundstellen:
BAGE 15, 136 - 145
DB 1963, 1718-1719 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1964, 515-517 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 06.12.1963 - 1 ABR 9/63
Amtlicher Leitsatz:
1. Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn es sich um die Erhöhung der Preise für die in einer Werkskantine dargebotenen Waren handelt. Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitgeber den durch den Kantinenbetrieb entstehenden Fehlbetrag ohne vorherige Begrenzung auf einen bestimmten Betrag zu decken übernommen hat oder ob er einen festen Betrag für die Kantinenzwecke zur Verfügung stellt.
2. Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf freiwillige soziale Leistungen einschließlich freiwillig gewährter Kantinenzuschüsse des Arbeitgebers.