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BAG, 18.03.1965 - 2 AZR 270/64 - Betriebsausschuß; Laufende Geschäfte des Betriebsrats; Stellungnahme zu Kündigungen; Unzuständigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.03.1965, Az.: 2 AZR 270/64
Betriebsausschuß; Laufende Geschäfte des Betriebsrats; Stellungnahme zu Kündigungen; Unzuständigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 08.06.1964 - 3 Sa 133/64
Fundstellen:
BAGE 17, 133 - 137
DB 1965, 746 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 18.03.1965 - 2 AZR 270/64
Amtlicher Leitsatz:
1. Es gehört grundsätzlich nicht zu den vom Betriebsausschuß zu führenden laufenden Geschäften des Betriebsrats, zu beabsichtigten Kündigungen abschließend Stellung zu nehmen.
2. Besteht in einem Betrieb davon abweichend eine vom Betriebsrat gebilligte allgemeine Übung, daß der Betriebsausschuß alle mit dem Arbeitgeber zu regelnden Angelegenheiten erledigt, also auch zu beabsichtigten Kündigungen Stellung nimmt, so handelt der Arbeitgeber nicht ohne weiteres schuldhaft, wenn er es unterläßt, den Betriebsausschuß auf seine Unzuständigkeit aufmerksam zu machen und nach der Stellungnahme des Betriebsausschusses die Kündigung ausspricht.