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BAG, 10.12.1965 - 3 AZR 204/65 - Nachwirkende Fürsorgepflicht; Verpflichtung des privaten Arbeitgebers; Kriegsfolgen; Kapitulationsfolgen; Versorgungsanwartschaft; Rechtliche Unkündbarkeit; Betriebliche Übung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.12.1965, Az.: 3 AZR 204/65
Nachwirkende Fürsorgepflicht; Verpflichtung des privaten Arbeitgebers; Kriegsfolgen; Kapitulationsfolgen; Versorgungsanwartschaft; Rechtliche Unkündbarkeit; Betriebliche Übung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 01.12.1964 - 5 Sa 583/63
Fundstellen:
BB 1966, 165
DB 1966, 231-232 (Kurzinformation)
DB 1966, 826-827 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1966, 232 (Kurzinformation)
BAG, 10.12.1965 - 3 AZR 204/65
Amtlicher Leitsatz:
1. Die aus der nachwirkenden Fürsorgepflicht abgeleitete Verpflichtung des privaten Arbeitgebers, einem 1945 auf Grund der Kriegs- und Kapitulationsfolgen ausgeschiedenen Arbeitnehmer die bis zum Ausscheiden erdiente Versorgungsanwartschaft zu erhalten (BAG 25.02.1960 3 AZR 446/57 = BAGE 9, 85 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG 05.11.1965 3 AZR 381/64 = AP Nr. 103 zu § 242 BGB Ruhegehalt), setzt voraus, daß der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden rechtlich unkündbar war.
2. Die rechtliche Unkündbarkeit kann sich auch aus einer betrieblichen Übung ergeben.