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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 22.10.1968 - 1 AZR 46/68 - Betriebsratsanhörung; Kündigung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.10.1968, Az.: 1 AZR 46/68
Betriebsratsanhörung; Kündigung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Stuttgart 19.12.1966 - 6 Ca 502/66
LAG Stuttgart 03.11.1967 - 3 Sa 10/67
Fundstellen:
BB 1969, 272
DB 1968, 1956 (Volltext)
DB 1969, 311-312 (amtl. Leitsatz)
BAG, 22.10.1968 - 1 AZR 46/68
Amtlicher Leitsatz:
Der Arbeitgeber genügt nicht seiner Verpflichtung aus § 66 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat vor einer Kündigung anzuhören, wenn er dem Betriebsrat so unklare Angaben macht, daß dieser annehmen kann, die Kündigung sei bereits ausgesprochen. Ebenso reicht es nicht aus, wenn dem Betriebsrat die wesentlichen Kündigungsgründe nicht mitgeteilt werden.