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BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68 - Gemischter Vertrag; Auflösung in Gesamtheit; Vertragstypus; Vortrag der Parteien
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.02.1969, Az.: 2 AZR 236/68
Gemischter Vertrag; Auflösung in Gesamtheit; Vertragstypus; Vortrag der Parteien
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Bremen - 15.03.1968 - AZ: 2 Sa 53/67
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BAGE 21, 340 - 348
BB 1969, 719
DB 1969, 1108 (amtl. Leitsatz)
MDR 1969, 699-700 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1969, 1192 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68
Amtlicher Leitsatz:
Soll ein sogenannter gemischter Vertrag in seiner Gesamtheit aufgelöst werden, so ist im allgemeinen derjenige Vertragstypus zu Grunde zu legen, der nach dem Vortrag der Parteien die Auflösung rechtlich sinnvoll ermöglicht und wirtschaftlich überwiegt. Das gilt sowohl für prozessuales als auch für materielles Recht.