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BAG, 31.03.1969 - 3 AZR 151/68 - Lebensversicherungsvertrag; Abfindung; Altersversorgung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.03.1969, Az.: 3 AZR 151/68
Lebensversicherungsvertrag; Abfindung; Altersversorgung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 07.02.1968 - 3 Sa 540/67
Fundstellen:
DB 1969, 1153-1154 (Volltext mit amtl. LS)
VersR 1969, 700
BAG, 31.03.1969 - 3 AZR 151/68
Amtlicher Leitsatz:
1. Hat ein Arbeitgeber zugunsten seines Angestellten einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen und sich dabei vorbehalten, bei Ausscheiden des Angestellten vor Eintritt des Versicherungsfalls darüber zu bestimmen, ob er die Versicherung dem ausscheidenden Angestellten überläßt, so muß er die Bestimmung nach billigem Ermessen treffen.
2. Bei der Bemessung einer Abfindung nach § 8 Abs. 2 KSchG ist zu berücksichtigen, welche Auswirkung die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf die Altersversorgung des Arbeitnehmers hat.