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BAG, 27.05.1969 - 3 AZR 120/69 - Gewerbetreibender; Eigenes Geschäftslokal; Ersatzzustellungen; Revisionsinstanz; Amtsprüfung; Versäumnisurteil; Einspruch
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.05.1969, Az.: 3 AZR 120/69
Gewerbetreibender; Eigenes Geschäftslokal; Ersatzzustellungen; Revisionsinstanz; Amtsprüfung; Versäumnisurteil; Einspruch
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 28.11.1968 - 4 Sa 550/68
Fundstellen:
BB 1969, 1137
DB 1969, 1852 (Volltext)
BAG, 27.05.1969 - 3 AZR 120/69
Amtlicher Leitsatz:
1. Wer den Rechtsschein erweckt, daß er als Gewerbetreibender ein eigenes Geschäftslokal unterhalte, muß Ersatzzustellungen gegen sich gelten lassen, die in dem betreffenden Geschäftslokal gemäß ZPO § 183 Abs. 1 geschehen.
2. In der Revisionsinstanz ist von Amts wegen zu prüfen, ob gegen ein in den Vorinstanzen ergangenes Versäumnisurteil rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist.