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BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68 - Abfindungssumme; Arbeitnehmertod
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.10.1969, Az.: 2 AZR 373/68
Abfindungssumme; Arbeitnehmertod
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Düsseldorf 29.02.1968 - 2 Ca 3657/67
LAG Düsseldorf 12.06.1968 - 9 Sa 226/68
Fundstellen:
BB 1970, 261
DB 1970, 259-260 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1969, 1945 (Volltext)
DB 1970, 596 (Volltext)
BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68
Amtlicher Leitsatz:
Stirbt der Arbeitnehmer, dem in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindungssumme gemäß §§ 7, 8 KSchG zugesagt worden ist, vor dem im Vergleich genannten Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so entfällt dadurch nicht ohne weiteres die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Abfindung.