Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69 - Anfechtung; Irrtum; Treueverstoß; Kündigung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.02.1970, Az.: 2 AZR 184/69
Anfechtung; Irrtum; Treueverstoß; Kündigung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 17.12.1968 - 5 Sa 348/68
Fundstellen:
BAGE 22, 278 - 285
MDR 1970, 792 (amtl. Leitsatz)
NJW 1970, 1565-1567 (Volltext mit amtl. LS) "Anhörung des Betriebsrates"
BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses wegen Irrtums nach § 119 BGB oder arglistiger Täuschung nach § 123 BGB kann gegen Treu und Glauben verstoßen und deshalb unbeachtlich sein.
Ein Treueverstoß liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls nach langjähriger Tätigkeit der Anfechtungsgrund für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses keine Bedeutung mehr hat.
2. Erklärt der Arbeitgeber, die von ihm ausgesprochene fristlose Kündigung sei auch als fristgemäße gewollt, dann kann er sich auf die Gründe, die die fristgemäße Kündigung rechtfertigen, nicht berufen, wenn er dazu den Betriebsrat rechtswidrig, vorsätzlich und schuldhaft nicht gehört hat.