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BAG, 01.12.1970 - 3 AZR 1/70 - Versäumnisurteil; Einspruch; Mündliche Verhandlung; Unschlüssige Klage
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.12.1970, Az.: 3 AZR 1/70
Versäumnisurteil; Einspruch; Mündliche Verhandlung; Unschlüssige Klage
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 31.10.1969 - 12 Sa 447/69
Fundstellen:
BAGE 23, 92 - 101
DB 1971, 780 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1971, 1198
NJW 1973, 1349-1351 (Urteilsbesprechung von Richter Bernhard Orlich)
BAG, 01.12.1970 - 3 AZR 1/70
Amtlicher Leitsatz:
Hat eine beklagte Partei gegen ein Versäumnisurteil ordnungsmäßig Einspruch eingelegt und ist sie in der zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch bestimmten Sitzung wiederum säumig, so ist der Einspruch dann nicht nach ZPO § 345 durch Versäumnisurteil zu verwerfen, wenn das erste Versäumnisurteil auf eine unschlüssige Klage unter Verletzung von ZPO § 331 Abs. 2 ergangen ist.