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BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 224/71 - Berufsgenossenschaft; Gehobener Verwaltungsdienst; Anwärter; Auswärtiger Lehrgang; Überweisung; Abordnung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.04.1972, Az.: 4 AZR 224/71
Berufsgenossenschaft; Gehobener Verwaltungsdienst; Anwärter; Auswärtiger Lehrgang; Überweisung; Abordnung
Fundstellen:
ArbuR 1972, 282
RiA 1972, 192
BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 224/71
Amtlicher Leitsatz:
1. Wird der Anwärter für den gehobenen Verwaltungsdienst einer Berufsgenossenschaft im Rahmen seiner Ausbildung zu einem auswärtigen Lehrgang entsandt, so liegt eine Überweisung und keine Abordnung vor.
2. Bei einer bloßen Überweisung bestehen keine Ansprüche aus BRKG § 22.