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BAG, 15.06.1972 - 2 AZR 345/71 - Teilsuspendierung; Kündigung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.06.1972, Az.: 2 AZR 345/71
Teilsuspendierung; Kündigung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 30.07.1971 - 6 Sa 49/71
Fundstellen:
BB 1972, 1191
DB 1972, 1878-1879 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1972, 2279 (amtl. Leitsatz)
BAG, 15.06.1972 - 2 AZR 345/71
Amtlicher Leitsatz:
Auch eine unberechtigte Teilsuspendierung durch den Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung geben, wenn ihm wesentliche Aufgaben entzogen wurden und die Anordnung des Arbeitgebers für ihn kränkend ist.