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BAG, 14.03.1974 - 2 AZR 155/73 - Arbeitsunfall; Betriebliche Tätigkeit; Innerbetrieblicher Werksverkehr; Kausalität
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.03.1974, Az.: 2 AZR 155/73
Arbeitsunfall; Betriebliche Tätigkeit; Innerbetrieblicher Werksverkehr; Kausalität
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Mainz 08.01.1973 - 4 Sa 360/72
Fundstellen:
DB 1974, 1582-1583 (Volltext mit amtl. LS)
VersR 1974, 1077
BAG, 14.03.1974 - 2 AZR 155/73
Amtlicher Leitsatz:
Durch eine betriebliche Tätigkeit im Sinne des § 637 Abs. 1 RVO kann ein Arbeitsunfall auch dann verursacht worden sein, wenn er sich bei der Teilnahme an dem innerbetrieblichen Werksverkehr ereignet hat.