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BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73 - Anderweitiges Arbeitseinkommen; Anrechnung auf die Karenzentschädigung; Verweis auf die Vorschriften des HGB über Wettbewerbsverbote; Rechtshängigkeit einer Forderung; Aufrechnung in einem anderen Rechtsstreit der Parteien
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.03.1974, Az.: 3 AZR 259/73
Anderweitiges Arbeitseinkommen; Anrechnung auf die Karenzentschädigung; Verweis auf die Vorschriften des HGB über Wettbewerbsverbote; Rechtshängigkeit einer Forderung; Aufrechnung in einem anderen Rechtsstreit der Parteien
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 23.03.1973 - 6 Sa 802/72
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BB 1974, 1072
DB 1974, 1340-1341 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73
Amtlicher Leitsatz:
1. Anderweitiges Arbeitseinkommen ist nach § 74 c HGB auf die Karenzentschädigung auch dann anzurechnen, wenn in der Wettbewerbsvereinbarung nicht ausdrücklich auf die Vorschriften des HGB über Wettbewerbsverbote verwiesen ist.
2. Ist eine Forderung rechtshängig, so hindert dies nicht, sie in einem anderen Rechtsstreit der Parteien zur Aufrechnung zu stellen.